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Im Downloadbereich haben wir für Sie aktualisierte Personalfragebögen bereitgestellt, die an die ab 1.1.2011 zusätzlichen Angaben für das Meldeverfahren nach AAG angepasst und ergänzt sind.
Das elektronische Meldewesen ist seit dem 1.1.2010 erheblich erweitert worden, dafür sind detaillierte Angaben bei fast allen Veränderungen im Personalbereich erforderlich.
Ab 2011 ist nunmehr das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in Kraft getreten. Hier geht es in erster Linie um Lohnfortzahlungs- und Mutterschutzerstattungen. Um Ihnen dieses so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir im Download Bereich einige Arbeitshilfen und Checklisten dazu bereitgestellt.
Wichtige Änderung für Ihr Unternehmen im LOHN ab 1.1.2009 !!
Sehr geehrte Damen Und Herren,
mit Einführung einer "Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme" will die Bundesregierung härter gegen Schwarzarbeit in bestimmten Branchen vorgehen. Konkret heißt es dazu im Entwurf zur Neufassung des § 28a Abs. 4 SGB IV:
Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
- im Baugewerbe
- im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- im Personenbeförderungsgewerbe
- im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
- im Schaustellergewerbe
- bei Unternehmen der Forstwirtschaft
- im Gebäudereinigungsgewerbe
- bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- in der Fleischwirtschaft.
Die Meldung muss spätestens einen Tag vor der Beschäftigungsaufnahme und damit unabhängig von der Monatsabrechnung erfolgen.
Dieses führt dazu, dass Sie uns neue Mitarbeiter sofort melden und wir diese dann entsprechend bei der Rentenversicherung vor Beschäftigungsbeginn anmelden müssen.
Wir haben unseren Personalfragebogen dahingehend erweitert. Bitte senden Sie uns diesen mit den Mindestangaben des neuen Arbeitnehmers sofort nach dem Einstellungsgespräch per Fax oder EMail zu. Der Personalfragebogen ist auch auf unserer Website als Download verfügbar.
Die weiteren Angaben und den Originalfragebogen mit der Unterschrift des Arbeitnehmers können Sie uns dann mit den weiteren Lohnunterlagen (LStK , SV-Ausweis, Mitgliedsbescheinigung der KV etc.) zusenden.
Für Fragen zu diesem Thema stehen meine Mitarbeiter(innen) und auch ich Ihnen gern zur Verfügung. |